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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die Earthbeat Festival GmbH wird im Folgenden als „Veranstalterin“ bezeichnet. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Festivalbesucher/innen und übrige Vertragspartner/innen der Veranstalterin.

 

2. Mit dem Erwerb eines Festivaltickets akzeptieren die Erwerber/innen bzw. Inhaber/innen (nachfolgend „Ticketerwerber/in“ bzw. „Ticketinhaber/in“) die AGB der Veranstalterin.

 

3. Für Festivalbesucher/innen gelten die für die jeweilige Kategorie kommunizierten Öffnungszeiten. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Öffnungszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. 

II. Tickets

4. Der Erwerb der Festivaltickets erfolgt über die Ticketplattform «Ticketcorner». Die Website und das Ticketsystem sind urheberrechtlich, datenschutzrechtlich und anderweitig geschützt.  

 

a. Bestellung des Tickets; Nutzung des Online-Ticketshops; personenbezogene Daten; Zutritt

 

5. Die Ticketerwerber/innen treffen ihre Auswahl über die Website (Ticketshop), welche im Warenkorb angezeigt wird. Mit der Bestätigung der Bestellung unterbreiten die Ticketerwerber/innen ihr verbindliches Angebot zum Bezug der ausgewählten Festivaltickets.

 

6. Die Ticketerwerber/innen anerkennen und erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin in Zusammenhang mit dem Online-Ticketshop-Service Kenntnis von ihren Daten erhalten und diese nach Massgabe der Datenschutzbestimmungen bearbeitet.

 

7. Die Veranstalterin kann den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn mehrere Ausdrucke, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen eines print@home Festivaltickets oder eines Mobile Tickets im Umlauf sind und einem/einer Ticketinhaber/in eines Ausdrucks, einer Kopie oder Nachahmung des jeweiligen print@home Festivaltickets oder des jeweiligen Mobile Tickets bereits Zutritt zur Veranstaltung gewährt wurde. Die Veranstalterin ist insbesondere nicht zur Überprüfung der Identität des/der Ticketinhaber/in mit dem/der Ticketerwerber/in oder zur Überprüfung der Echtheit des print@home oder des Mobile Tickets verpflichtet. Wird ein/eine Inhaber/in eines print@home Festivaltickets oder eines Mobile Tickets aus diesem Grund anlässlich der Zugangskontrolle abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts.

 

8. Bei Online-Bestellung erfolgt die Bezahlung entweder mittels Belastung auf der während des Bestellungsvorganges angegebenen Kreditkarte (MasterCard, Visa), per Postfinance Zahlart (Postfinance Card, Postfinance E-Finance) oder via TWINT. Es liegt im Ermessen der Veranstalterin, zu entscheiden, welche Zahlarten zugelassen sind und ob/wann nicht fristgerecht bezahlte Festivaltickets wieder zum Verkauf frei gegeben werden.

 

9. Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkauf (Handel) ist untersagt. Tickets, welche nicht zum Weiterverkauf erworben wurden, dürfen zum marktüblichen Preis verkauft werden. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann zu Weiterverkaufszwecken erworbene Tickets sperren und für ungültig erklären. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

 

10. Das Festivalticket wird an den offiziellen Kassen und an den Bändelumtauschstellen der Veranstalterin kontrolliert (Barcode oder QR-Code) und gegen einen Armbändel getauscht. Der Armbändel, der fest verschlossen am rechten Handgelenk zu tragen ist, berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände (während des auf dem Ticket genannten Zeitraums). Beschädigte oder nicht fest um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der obengenannten Leistung. Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt während der gesamten Dauer der Veranstaltung an allen Eingängen sowie entlang des Geländes und auf dem Gelände Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Verlorene und beschädigte Kontrollarmbänder werden nicht ersetzt.

 

III. Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus 

 

11. Der/die Ticketerwerber/in nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstalterin die behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erfüllen muss und diese behördlichen Vorgaben zwischen dem Zeitpunkt des Ticketerwerbs und der Durchführung der Veranstaltung angepasst werden können.

 

12. Die Veranstalterin ist deshalb auch nach dem Ticketerwerb durch den/die Ticketerwerber/in berechtigt, den Zutritt zum Festivalgelände oder Teilen davon zu beschränken bzw. vom Erfüllen bestimmter Voraussetzungen abhängig zu machen (nachfolgend „Einlassregeln“). Die behördlichen Vorgaben verstehen sich dabei als Mindestvorgaben. Darüber hinaus kann die Veranstalterin nach ihrem freien Ermessen strengere Einlassregeln vorsehen und für den Zutritt zum Festivalgelände oder Teilen davon insbesondere das Vorliegen eines gültigen Covid-Zertifikats, den Nachweis einer Impfung oder Genesung, die Angabe von Kontaktdaten zwecks Contact-Tracing, das Vorweisen eines Identitätsausweises sowie das Tragen von Hygienemasken verlangen oder andere geeignete Massnahmen vorsehen.

 

13. Die Informationen über die geltenden Einlassregeln werden von der Veranstalterin auf der Website www.earthbeat-festival.ch bekannt gegeben und laufend aktualisiert. Es ist Sache des/der Ticketinhaber/in, sich über die geltenden Einlassregeln im Zeitpunkt der Veranstaltung zu informieren.

 

14. Der/die Ticketerwerber/in nimmt zur Kenntnis, dass diese Einlassregeln auch nach Erwerb seines/ihres Festivaltickets von der Veranstalterin jederzeit angepasst werden können und erklärt sich damit einverstanden, dass er/sie bei Nichterfüllen der Einlassregeln weder über einen Anspruch auf Zutritt zum Festivalgelände, noch über einen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises des Festivaltickets verfügt.

 

IV. Absage, Verschiebung, Unterbruch oder Abbruch des Festivals; Rückerstattung

 

15. Bei Absage, Unterbruch oder Abbruch des Festivals aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines/einer Künstler/in, Unwetter, Unruhen, Pietät, Terrorgefahr, -warnung oder -akt, Epidemie, Pandemie, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals usw.) ohne vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden der Veranstalterin besteht weder ein Anspruch auf die Rückgabe der Eintrittskarte, noch auf Rückerstattung des Kaufpreises, noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Festivals.

 

V. Konzerte und Programm

16. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Für Absagen von Künstler/innen, Änderung des zeitlichen Ablaufs, Auftrittszeiten der Künstler/innen, Bühnenwechsel usw. können keine Schadenersatzansprüche gelten gemacht werden und die Veranstalterin lehnt jede Haftung ab.

 

17. Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

 

VI. Zahlungsmittel

 

18. Das Festival findet bargeldlos statt. Die gängigsten Bank-/Kreditkarten, TWINT, Apple-Pay, Google-Pay, etc. sind am Festival die einzig mögliche Zahlungsart. Bargeld als Zahlungsmittel wird nicht akzeptiert.

 

19. Bei Verlust, Missbrauchsverdacht oder Beschädigung der genannten Zahlungsarten wird ein sofortiger Kontakt beim entsprechenden Anbieter und/oder der entsprechenden Bank geraten. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Gewähr und Haftung für Probleme beim Zahlungsprozess.

 

20. Für Streitigkeiten zwischen den Festivalbesucher/innen und einer Annahmestelle ist die Veranstalterin nicht verantwortlich. Reklamationen in Zusammenhang mit dem Bezahlprozess sind per Mail an info@earthbeat-festival.ch zu richten. Während dem Festival kann man sich vor Ort beim Info-Point melden.

 

21. Die Veranstalterin unterliegt der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Die Festivalbesucher/innen anerkennen, dass die Zahlungsabwicklung über den jeweiligen Anbieter erfolgt und erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin und der Zahlungsmittelanbieter in Zusammenhang mit der Abwicklung von Transaktionen Kenntnis von ihren Daten erhalten. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur zum Zweck der korrekten Abwicklung der von Festivalbesucher/innen autorisierten Zahlungen. Eine Weitergabe der Daten an Behörden erfolgt lediglich im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften. Die Festivalbesucher/innen erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin zwecks statistischer Auswertung über ihre Daten und Transaktionen verfügt. Die Veranstalterin ist berechtigt, für die Abwicklung der Transaktionen Dritte in der Schweiz und im Ausland beizuziehen und einzelne damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen an Dritte in der Schweiz und im Ausland auszulagern.

 VII. Verbotene Gegenstände; Aufnahmen

 

22. Das Mitbringen von Glaswaren, Alu-, Blech- und Spraydosen, bengalischen Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art usw. ist generell untersagt. Eine finale Auflistung der verbotenen Gegenstände ist auf der Homepage und bei den Eingängen ersichtlich und fällt unter diese AGB. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor. Gestattet sind kleine Parfümflaschen und Kinderschoppen aus Glas sowie Tuben aus Alu (Mayonnaise, Senf etc.). Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt an allen offiziellen Eingängen und entlang des Geländes während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen mit Gepäckdurchsuchung durch. Den Anordnungen des Ordnungsdiensts ist zwingend Folge zu leisten.

 

23. Drohnen, Foto-, Film-, Digital- und Videokameras mit auswechselbarem Objektiv, Audio-Aufnahmegeräte bzw. Abspielgeräte (mit Lautsprechern), Selfie-Sticks/GoPro-Halterungen/Teleskopstäbe/Stative länger als 25 cm sowie Musikinstrumente und Megafone sind auf dem Festivalgelände und im Camping-/Zeltbereich nicht zugelassen. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen, Kontrollen durchzuführen. Zugelassen sind kleine Pocket- und Digitalkameras sowie Smartphones.

 

24. Audio- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Bands sind nicht erlaubt. Fotografieren mit Handy für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich möglich. Für das Filmen und Fotografieren mit professionellen Kameras bedarf es einer separaten Bewilligung.

 

25. Der von der Veranstalterin eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, Personen den Einlass auf das abgesperrte Festivalgelände aus wichtigen Gründen zu verwehren. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen.

 

26. Die Veranstalterin haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. Fundsachen werden nach der Veranstaltung ins Fundbüro der Gemeinde Buochs gebracht.

 

VIII. Foto- und Videoaufnahmen durch die Veranstalterin und Dritte

 

27. Im Rahmen des Festivals werden durch die Veranstalterin, Medienschaffende und Partner/innen Foto- und Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht (in Print- und Online-Medien, im TV etc.). Mit dem Kauf des Festivaltickets erklären sich die Festivalbesucher/innen damit einverstanden, dass sie auf diesen Foto- und Videoaufnahmen abgebildet werden können und diese Foto- und Videoaufnahmen für die oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.

 

IX. Haftung

 

28. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes Verhalten und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die den Festivalbesucher/innen durch Dritte (z.B. Verpflegungs-/Marktstandbetreiber, Sponsoren/Partner, usw.) zugefügt oder entstanden sind.

 

29. Die Veranstalterin und ihre Lieferanten sind bestrebt, den Kund/innen einen nach dem Stand der Technik möglichst reibungslosen und professionellen Service zu bieten. Dazu bedient sich die Veranstalterin bewährter Technik sowie ausgewiesener Fachleute und Lieferanten, unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt. Dennoch kann die Veranstalterin keine Garantie für eine fehlerfreie oder unterbruchslose Erbringung der Dienstleistungen übernehmen oder rechtswidrige Eingriffe in das EDV-System oder eine missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte ausschliessen und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden daraus ab. Eine Haftung für Leistungen Dritter wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

 

X. Schlussbestimmungen

 

30. Die vorliegenden AGB der Veranstalterin sind integrierter Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb eines Festivaltickets abgeschlossen wurde. Die Veranstalterin behält sich jederzeit die Änderungen der vorliegenden AGB vor. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Publikation aktiv widersprochen wird. Die Änderungen bedürfen der Schriftform, der angemessenen Publikation und der zumutbaren Kenntnisnahme.

 

31. Auf diese AGB ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern und Erfüllungsort ist Buochs (NW).

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